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Mindestlohn für pädagogisches Personal für 2018 beschlossen

Veröffentlicht von () am 04.12.2017
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 Am 22.11.2017 wurde der Antrag auf Allgemeinverbindlichkeit nach dem AEntG im Bundeskabinett behandelt und genehmigt. Nunmehr ist das BMAS gehalten, die entsprechende Rechtsverordnung zu erlassen. Diese soll kurzfristig im Bundesanzeiger erscheinen ebenso wie die auf § 185 SGB III beruhende Rechtsverordnung zum vergabespezifischen Mindestlohn. Hierdurch wird erstmalig erreicht, dass alle Anbieter arbeitsmarktdienstlicher Dienstleistungen nach SGB II/III diesen Mindestlohn anzuwenden haben. Das gilt für alle Maßnahmen, die nach dem 24.07.2017 vertraglich gebunden bzw. optional verlängert wurden. Keine Gültigkeit hat die Rechtsverordnung für Verträge, die vor dem genannten Datum geschlossen wurden und für Gutschein-Maßnahmen.

Zuletzt geändert am: 04.12.2017 um 10:37

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Seminar Rechtliche Aspekte bei Ausbildungsverträgen

Datum und Uhrzeit
07.12.2017 (09:00 Uhr)
Ende
07.12.2017 (16:30 Uhr)
Kategorie
Termine

Ort

Sächsische Bildungsgesellschaft für Umweltschutz und Chemieberufe Dresden mbH
Gutenbergstraße 6
01307 Dresden
Telefon: 0351 4445 758 | Internet: www.sbg-dresden.de

Schwerpunkt

In unserem Praxis-Seminar lernen Sie, was man bei der Aufsetzung, dem Abschluss und dem Vollzug von Verträgen beachten muss. Sie erhalten einen kompakten Überblick über alles Wissenswerte zur Vertragsgestaltung sowie hilfreiche Tipps und Hinweise. Im Detail erfahren Sie was Sie im Vorfeld einer Vertragsverhandlung in Erfahrung bringen sollten, welche Besonderheiten die einzelnen Vertragsarten haben und welche Inhalte ein Vertrag auf jeden Fall enthalten sollte.

1. Das Wichtigste über Verträge

  • Vertragsabschluss
  • Begriff des Vertrages
  • Vertragsfreiheit
  • Vorstufen des Vertrages
  • Formvorschriften
  • Bedingte und befristete Verträge
  • Vertragsabschluss durch Angebot und Annahme
  • Vertragsabschluss im elektronischen
  • Geschäftsverkehr
  • Dissens

2. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

3. Unwirksamkeit von Verträgen und Leistungsstörungen

  • Unwirksamkeit von Verträgen
  • Sachmängel/Rechtsmängel
  • Verzug

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